Der rechtliche Rahmen
Die große Corporate Learning Community ist ein Netzwerk und bleibt ein Netzwerk! Genau das macht aus unserer Sicht den Erfolg aus. Und ganz nebenbei wird dabei ja auch die Wirkmächtigkeit von Netzwerk-Organisationen deutlich. Man denke nur an die Groß-Projekte, wie den CL2025 MOOCathon oder die Corporate Learning Camps, die ausschließlich in der Netzwerk-Struktur sehr effizient bewältigt wurden.
Nun sind Netzwerke aber in unserer Gesellschaft nicht rechtsfähig. Bei fehlender Hierarchie ist da ja niemand greifbar. Und Rechnungen kann ein Netzwerk auch nicht stellen oder bezahlen, z.B. beim Corporate Learning Camp. Dafür hatten wir früher immer einen Verband als Partner. Um unabhängig zu werden, hat sich der harte Kern des CLC-Kernteams bereiterklärt, die “gUG Corporate Learning Community” zu gründen:
- Simon Dückert
- Volkmar Langer
- Joachim Niemeier
- Karlheinz Pape
- Jochen Robes
- Werner Sauter
- Charlotte Venema
sind seit 12.02.2019 Gesellschafter der Corporate Learning Community gUG (haftungsbeschränkt). Es gibt zwei Geschäftsführer, Charlotte Venema und Karlheinz Pape. Die Gesellschaft ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet auch, dass wir für satzungsgemäße Zwecke nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. Unsere Veranstaltungen zählen dazu.
Weitere Details gibts im Impressum.
Also wundert Euch nicht, Corporate Learning Camps werden zwar von mehreren Veranstaltern angeboten (z.B. NORDMETALL, TU Hamburg und Corporate Learning Community), aber von der gUG CLC abgerechnet. Sonst sollt Ihr von der CLC gUG gar nichts weiter merken. Die CLC gUG (haftungsbeschränkt) stellt sicher, dass die Community unabhängig von anderen Organisationen ist und mit Kooperationspartnern als eigenständiger Akteur Vereinbarungen abschließen kann.